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Fischereiordnung Stand: 14.12.2012 Hier als Download
1. Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten. 2. Fangmengenbegrenzung und Handhabung des Fangbuches sind zu beachten. 3. Das Fischen darf nur mit höchstens 2 Handangeln ausgeführt werden. 4. Das Nachtfischen ist nach den Vorgaben des Bezirksfischereiverordnung Oberbayern erlaubt. 5. Das Ausüben der Fischerei mit Hilfe von Legeangeln, Reußen sowie das Fischen mit Netzen jeglicher Art und das Schleppen sind unzulässig. Ausgenommen Köderfischnetze bis 1 m². 6. Das Spinnfischen und Blinkern ist im Stausee verboten. 7. Boote, die für Personen ausgelegt sind, sind im Stausee generell verboten. 8. Der Überleitungskanal ist vom 15.03. bis 15.04. für die Fischerei gesperrt. 9. Vom 16.04. bis 15.05. ist im Überleitungskanal nur das Blinkern und Fliegenfischen mit einer Angel erlaubt. 10. Beim Königs- und Abfischen gelten gesonderte Richtlinien, die aktuell ausgehändigt werden.