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Fangmengenbegrenzung Hier als Download
Schonzeiten und Schonmaße: Fischart Mindestmaß Schonzeit von  –  bis Hecht 50 cm 15.02.  –  30.04. Zander 50 cm 15.02.  –  30.04. Forelle 26 cm staatl. Schonzeiten Karpfen      35 cm keine Für alle übrigen Fischarten gelten die z. Zt.  i n Bayern gültigen Schonzeiten Fangm engenbegrenzung: Forelle: 4 Stck./Tag 8 Stck./Woche 30 Stck./Jahr  (Überleitungskanal) Hecht oder Za nder: 2 Stck./Tag 4 Stck./Woche    10 Stck./Jahr  (Stausee) Karpfen: 2 Stck./Tag 4 Stck./Woche    10 Stck./Jahr  (Stausee) Die Woche beginnt mit Montag 00: 00 Uhr und endet am Sonntag 24:00 Uhr Beispiel: Wird von Donnerstag bis Sonntag gefischt können max. 8 Stck. Forellen, 4 Stck. Hecht oder Zander und 4 Stck. Karpfen gefangen  werden. Jeder Fang, eines der Fangmengenbegrenzung unterliegenden Fisches, ist  s ofort  mit Datum, Fischart und Größe/cm in die  Fangliste einzutragen. Die Kollegen sind aufgefordert, sich gegenseitig zu kontrollieren und dies mit Unterschrift im Fangbuch zu dokumentieren. Bei Erreichen der Tagesfangmengenbegrenzung ist jegliches Fischen  auf  diese Fischart  an diesem Tag im  jeweiligen  Gewässer  einzustellen. Das Fangbuch (auch Feh lanzeige) ist bis zum 31.12.201 3  an den Gewässerwart zu schicken. Wird das Fangbuch nicht zurückgestellt kann die Ausstellung eines neuen Erlaubnisscheines durch d ie Vorstandschaft verweigert  werden.